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   BVerwG, 01.07.1996 - 7 B 141.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8781
BVerwG, 01.07.1996 - 7 B 141.96 (https://dejure.org/1996,8781)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1996 - 7 B 141.96 (https://dejure.org/1996,8781)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1996 - 7 B 141.96 (https://dejure.org/1996,8781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rückübertragung eines vom staatlichen Verwalter in Volkseigentum überführten Erbanteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 30a
    Offene Vermögensfragen: Versäumung der Anmeldefrist des § 30a VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1996 - 7 B 141.96
    Der beschließende Senat hat mit Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - entschieden, daß die Anmeldefrist des § 30 a VermG eine materiellrechtlich wirkende Ausschlußfrist ist, die keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zuläßt.
  • BVerwG, 19.12.1994 - 7 B 201.94

    Unzulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Nichtigkeitsklage mit dem Ziel der

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1996 - 7 B 141.96
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 201.94 - (Buchholz 112 § 30 VermG Nr. 2) ausgeführt hat, kann der von einer Vermögensentziehung im Sinne des § 1 VermG Betroffene nicht unabhängig von den Bestimmungen des Vermögensgesetzes beim Verwaltungsgericht die Feststellung der Nichtigkeit des Entziehungsakts beantragen; vielmehr steht ihm zur Rückerlangung des entzogenen Vermögenswerts nur das im Vermögensgesetz vorgesehene Verfahren zur Verfügung.
  • BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12

    Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anmeldefrist des § 30a VermG eine materiellrechtlich wirkende Ausschlussfrist ist, die keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässt (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 2; Beschluss vom 1. Juli 1996 - BVerwG 7 B 141.96 - OVspezial 1996, 379).
  • VG Dresden, 21.05.2001 - 14 K 1606/99

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks ; Anmeldung eines

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht auch in späteren Entscheidungen bestätigt und daran festgehalten, dass eine Ausnahme von der Fristwahrung dann nicht in Betracht kommt, wenn erstmals nach Fristablauf ein neuer Restitutionsanspruch angemeldet wird, weil andernfalls die von § 30 a VermG bezweckte Rechtsklarheit und Rechtssicherheit verfehlt würde ( BVerwG, Beschluss vom 01.07.1996 - 7 B 141/96 ; zuletzt BVerwG, Beschluss vom 18.12.2000 - 7 B 156.00 - ).
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